Gutachten

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Herzlich Willkommen 
bei der Vater und Kuhwald Partnerschaft
Ihr Immobiliengutachter
Sachverständige  für Immobilienbewertung

Sachverständige Immobilien Ribnitz-Damgarten
Immobiliengutachter, Bewertung Immobilien in Dargun

Ihr Immobiliengutachter - Bewertung von Immobilien

Hier eine kleine Auswahl unseres Tätigkeitsfeldes

Wohnimmobilien


  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Möblierte Wohnungen
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnheime
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Unbebaute Grundstücke, Rechte und Lasten

  • Wertermittlung in Sonderfällen:
  • Grundstücke in Sanierungsgebieten (Verkehrswert nach § 153 und 154 BauGB)
  • Land- & forstw. Flächen
  • Flurstücke im Außenbereich
  • Erbbaurechte
  • Baulasten
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Reallasten
  • Wohnungsrechte
  •  sonstige Rechte Z.B (Grunddienstbarkeiten oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten)
  • Nießbrauch, Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung,
  • obligatorische Rechte
  • Nutzungsrechte der DDR
  • Sachenrechtsbereinigung, Schuldrechtsanpassung etc.



Gewerbeimmobilien


  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Produktionsimmobilien
  • Büro- und Geschäftsgebäude
  • Logistikimmobilien
  • Industrieimmobilien
  • Ärztehäuser
  • Handelsimmobilien

Spezial- und Betreiberimmobilien

Schiedsgutachten

Ziel ist die sachgerechte und schnelle Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten. Gegenstand des Schiedsgutachten kann mit Ausnahme der reinen Rechtsentscheidung nahezu alles sein, was sich begutachten lässt, z.B.:
  • Eigenschaften, Fehler, Mängel, Zustand einer Sache
  • Schätzungen und Wertfeststellungen
  • ortsangemessene Mieten, bankübliche Zinsen und dergleichen
  • Klarstellung und Ergänzung von Vertragsinhalten, Feststellung von Pflichtverletzungen und Ursachenzusammenhängen

Sanierungsbewertung 

  • Ermittlung von Anfangswerten (Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre.
  • Ermittlung von Endwerten (Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt)
  • Ermittlung von Ausgleichbeträgen (§ 154 BauGB)
  • Ermittlung von Verkehrswerten nach § 153/4 BauGB (Neuordnungswert) 
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