Ziel ist die sachgerechte und schnelle Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten. Gegenstand des Schiedsgutachten kann mit Ausnahme der reinen Rechtsentscheidung nahezu alles sein, was sich begutachten lässt, z.B.:
- Eigenschaften, Fehler, Mängel, Zustand einer Sache
- Schätzungen und Wertfeststellungen
- ortsangemessene Mieten, bankübliche Zinsen und dergleichen
- Klarstellung und Ergänzung von Vertragsinhalten, Feststellung von Pflichtverletzungen und Ursachenzusammenhängen