Einheitswert


Einheitswert

Der Einheitswert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht - hier insbesondere aus dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht. Nach diesem Wert wurden bisher Grundbesitzsteuern erhoben. Der Einheitswert wird seit dem 1.1.1998 nur noch zur Bestimmung der Grundsteuer ermittelt. Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer tritt seit dem der (steuerliche) Ertragswert, der im Bedarfsfall ermittelt wird. In aller Regel ist dieser Wert niedriger als der aktuelle Verkehrswert eines Objekts.

Aufgrund der vereinfachten (pauschalierten) Ermittlungs-Vorschriften kann es jedoch vorkommen, daß der nach diesen Vorschriften anlässlich einer Schenkung oder eines Erbfalles ermittelte (steuerliche) Ertragswert höher ist, als der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks. Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel aufgenommen, die es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, mit dem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken den Nachweis eines einen niedrigeren Wertes anzutreten.

Weitere Hinweise zum Einheitswert finden sie hier.
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