Der Begriff des Sachverständigen oder des Gutachters ist nicht geregelt. Ebenso gibt es keinerlei Verordnungen o.ä. in denen die allgemeinen oder speziellen Voraussetzungen zur Ausübung des Sachverständigenberufes festgelegt sind.
Umso bedeutsamer ist es, den Sachverstand sowie das fundierte Fach- und Erfahrungswissen des Sachverständigen objektiv einschätzen zu können.
Folgende Berufprinzipien sollten den Berufs-Sachverständigen auszeichnen:
- Kompetenzprinzip (besondere Sachkunde)
- Spezialisierungsprinzip (bestimmtes Sachgebiet)
- Eignungsprinzip (persönliche Anforderungen)
- Qualitätsprinzip
- Wettbewerbsprinzip (offener Marktzugang)
- Personalitätsprinzip (persönliche Dienstleistung)
- Unabhängigkeitsprinzip (Weisungsfreiheit, wirtschaftliche Unabhängigkeit)
- Glaubwürdigkeitsprinzip (öffentliche Bestellung oder Zertifizierung)
- Gemeinwohlprinzip (starke Pflichtenbindung)
- Verantwortungsprinzip (Haftung)
- Kooperationsprinzip (gemeinsame Berufsausübung
- Globalprinzip (unbeschränkter räumlicher Wirkungskreis)