Eine Immobilie (von lat. im-mobilis „unbeweglich“), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Haus oder Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.
Gutachten können Ihnen in folgenden Bereichen helfen:
- Anlageentscheidungen (Erwerb oder Verkauf einer Immobilie z.B. eines Hauses oder einer Wohnung)
- Vermögensauseinandersetzungen (bei Scheidungen oder Erbfällen)
- Kreditvergabe (Beleihungswertermittlung)
- Gebäudeversicherung
- Vermögensaufstellungen
- Zwangsversteigerungen
- Neubewertung aus Bilanzierungsgründen
- Schiedsgutachten
Der objektive Wert (Verkehrswert) einer Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Grundstück) errechnet sich nach den Bestimmungen des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Der Marktwert/Verkehrswert
ist der geschätzte Betrag, für den eine
Immobilie am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten
Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem
Vermarktungszeitraum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden
könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang
handelt.