Bei Wohnungen, die vermietet werden sollen, kommt vielfach das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Hier besteht der Wertansatz darin, den Wohnungswert auf der Grundlage der erzielbaren Erträge zu bestimmen.
Der Ertragswert des Wohnung ergibt sich aus dem voraussichtlichen jährlichen Reinertrag, der mit einem von der Restnutzungsdauer des Gebäudes und der Wohnung abhängigen Vervielfältiger multipliziert wird.
Eine einfache Variante des Ertragswertverfahrens ist das sogenannte Maklerverfahren. Es dient der überschlägigen Schätzung des Ertragswerts. Dazu wird der jährliche Rohertrag (die Netto-Miete) mit einem geeigneten Vervielfältiger multipliziert.
Die Maklerverbände (z.B. IVD) weisen in ihren Marktberichten entsprechende Verfielfältiger aus.
Als erste Orientierungsgröße ist dieses Verfahren durchaus geeignet.