Der Gesetzgeber kennt zwei Formen der Zwangsversteigerung, nämlich die Teilungsversteigerung und die Forderungsversteigerung.
Während die Teilungsversteigerung auf die Auseinandersetzung einer Gemeinschaft von Eigentümern gerichtet ist (z.B. Vermögensauseinandersetzung im Fall einer Scheidung, Erbschaft, dient die Forderungsversteigerung der Durchsetzung von Forderungen in eine Immobilie.
Beide Versteigerungsformen unterliegen ihren eigenen gesetzlichen Regelungen und unterscheiden sich stark voneinander. Es gilt hier einerseits die großen Chancen, die eine Zwangsversteigerung bietet, zu erkennen, andererseits auch irreversible Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen Schäden führen können.
Jedes Amtsgericht verfügt in der Regel über eine Gerichtstafel, an die der Termin und die Grundstücksbezeichnung anzuheften sind. Des Weiteren kann man sich auf speziellen Internetseiten informieren. Besonders aussagekräftig sind hierbei folgende Webseiten
Sollten Sie Interesse an dem Erwerb einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung haben, so sollten Sie das hierzu gefertigte und beim zuständigen Amtsgericht ausliegende Verkehrswertgutachten studieren.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Gespräch. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zu ihren Rechten und informieren Sie fachkundig darüber, was bei der Versteigerung der Immobilie und des Grundstücks als Gläubiger und Schuldner, Eigentümer, Miteigentümer oder als Bietinteressent zu beachten ist.