Eine Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation zum Gerichtsgutachter gibt es nicht. Mit einem Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständigen ist der durch ein Gericht beauftragte Sachverständige gemeint, der dem Richter zuarbeitet.
Theoretisch kann sich der Richter eines jeden Sachverständigen bedienen, er wird bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu Rate ziehen, kann aber auch unbeeidete freie Sachverständige hinzuziehen.