Was ist ein Gutachter?

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bei der Vater und Kuhwald Partnerschaft
Ihr Immobiliengutachter
Sachverständige  für Immobilienbewertung

Sachverständige Immobilien Ribnitz-Damgarten
Immobiliengutachter, Bewertung Immobilien in Dargun

Immobiliengutachter vs. Sachverständige

Was ist der Unterschied zwischen Immobiliengutachter und Sachverständigen für Immobilien?

Der Begriff des Gutachters  ist ein Synonym für Sachverständiger; beide Begriffe bedeuten das Selbe. In Gesetzestexten kommt der Begriff des Sachverständigen vor und auch vor Gericht wird der Gutachter Sachverständiger genannt. In der täglichen Praxis hat sich der Begriff Gutachter etabliert. Ein Schuhmacher macht Schuhe, ein Bäcker bäckt und ein Gutachter erstattet eben Gutachten. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es Tatsachen zu erfassen, diese zu bewerten und daraus entsprechende Schlussfolgerungen  zu ziehen. Das Ergebnis der Überlegungen des Sachverständigen sollte dabei dem Laien nachvollziehbar dargelegt werden. Erfolgt dies in schriftlicher Form, nennt man das üblicherweise ein Gutachten.

Es zeichnet einen Immobiliengutachter aus, dass er auch die Grenzen seiner eigenen Kompetenz kennt. Endverbraucher nehmen oftmals an, es handelt sich um ein sachverständiges "Allroundgenie".

  • Der Bausachverständige kennt sich mit Schäden und Mängeln am Gebäude aus, also kann er gleichzeitig noch den Marktwert (Verkehrswert) der Immobilie  ermitteln, die Erdwärmepumpe überprüfen, schauen ob die Solarkollektoren noch ordnungsgemäß arbeiten und die Heizungstherme reparieren. Ist er damit nicht ausgelastet, wäre eine Kostenanalyse betreff der Altlastenbeseitigung des kontaminierten Boden auch nicht schlecht.
  • Respekt vor dem Sachverständigen, der dies alles kann - wir können es leider nicht.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen im Vorfeld jeder Auftragserteilung mitteilen, wo die Grenzen unseres Fachgebietes und Kenntnisse liegen, das ist das kein Zeichen von fehlendem Know-How, sondern gerade ein Zeichen von fachlicher Kompetenz.

Es gibt im Bereich der Sachverständigentätigkeit noch weitere Begriffe und Benennungen für den Gutachter wie z.B.:
  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
  • Gerichtsgutachter
  • Bausachverständiger oder Baugutachter
  • Immobiliengutachter oder Immobilienbewerter

  Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die öffentliche Bestellung durch halbstaatliche Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) ist mit der bekannteste Qualifizierungsnachweis eines Sachverständigen in Deutschland. Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen eine durch eine halbstaatliche Stelle  (z.B. IHK)  festgestellte  besondere  Qualifikation  und  Berufseignung. Es handelt sich um einen besonders qualifizierten Sachverständigen unter den Sachverständigen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden bevorzugt von Gerichten hinzugezogen, da ihnen durch die erfolgte Prüfung und der Bestellung eine überdurchschnittliche Fachkenntnis, die notwendige persönliche Eignung und Fähigkeit Gutachten zu erstatten bescheinigt wird.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es für unterschiedliche Fachgebiete. Üblicherweise werden bei den zuständigen IHK´s (z.B. IHK Berlin oder IHK Rostock) Sachverständige folgender Fachgebiete bestellt:

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von Mieten für Grundstücke und Gebäude
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Gebiet der Land- und Forstwirtschaft
  • Bewertung von Schäden an Gebäuden
  • Bewertung von Kontaminationen und Altlasten in Böden
  • und andere
 
  Gerichtsgutachter
Eine Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation zum Gerichtsgutachter gibt es nicht. Mit einem Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständigen ist der durch ein Gericht beauftragte Sachverständige gemeint, der dem Richter zuarbeitet.
Theoretisch kann sich der Richter eines jeden Sachverständigen bedienen, er wird bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu Rate ziehen, kann aber auch unbeeidete freie Sachverständige hinzuziehen.

  Bausachverständiger oder Baugutachter
Gemeint ist mit dem Begriff Bausachverständiger oder Baugutachter der Sachverständige für die Bewertung von Schäden an Gebäuden oder auch der Sachverständige für Bauschäden.

Der Bausachverständige ist Gutachter im Bereich der Bauausführung und der Erfassung des aktuellen Bauzustandes. Er kontrolliert und überwacht ggf. einzelne ausführende Gewerke bei einem Neubau / Umbau oder einer Sanierung. Sofern beauftragt, begleitet er das gesamte Bauvorhaben und übernimmt die Bauabnahme.

  Immobiliengutachter oder Immobilienbewerter
Mit Immobiliengutachter ist  der Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemeint. Er ermittelt den Verkehrswert nach § 194 BauGB (Marktwert) . Oftmals umfasst dieses Fachgebiet auch die Ermittlung von Mieten und Pachten.
Es muss nicht immer der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sein, der Ihnen bei der Bewertung der Immobilie hilft. Auch der ortsansässige Immobilienmakler ihres Vertrauens (z.B. Verbandsmakler des IVD) kann Ihnen bei der Marktwertermittlung helfen.
Benötigen sie jedoch ein gerichtsfestes Gutachten z.B im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung, ist die Heranziehung eines Spezialisten (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) angebracht.

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