Die Honorare für Wertermittlungen sind grundsätzlich frei vereinbar und richten sich nach der Art des Gutachtens sowie dem erforderlichen bzw. beauftragten Leistungsumfang. Die folgenden Richtwerte sollen Auftraggebern als Einschätzung für die zu erwartenden Kosten dienen.
2.000 bis 2.700 €
3.500 bis 4.500 €
4.000 bis 5.000 €
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
1.900 bis 2.500 €
Anmerkung
Bei Ehescheidungen müssen zumeist das Anfangsvermögen und das Endvermögen ermittelt werden. Demnach egeben sich 2 Wertermittlungsstichtage.
Als zwei selbstständige wirtschaftliche Einheiten gelten das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück.
Die Zuschlagsgebühr entfällt wenn die Baulast, die Altlast oder der Denkmalschutz keine wesentliche Wertrelevanz hat und nicht gesondert ermittelt werden muss.
Aktuell bieten wir keine Kurzgutachten an.
Sprechen Sie uns an, bestimmt finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.
zuzüglich gesetzliche MwSt.