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 Waldflächen

Forstwirtschaftliche Flächen in den Landkreisen 2023

Was ist Wald?

Nach §2 Bundeswaldgesetz: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

  • Nicht als Wald zu bezeichnen sind im Sinne des Gesetzes Grundflächen, an denen Baumarten zum Zweck der baldigen Holzentnahmen angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht mehr als 20 Jahre umfassen (Kurzumtriebsplantagen).
  • Kein Wald sind außerdem Flächen mit Baumbestand, die dem Abbau von landwirtschaftlichen Produkten dienen (man spricht hier auch von agroforstlicher Nutzung)
  • Ebenfalls als kein Wald zu bezeichnen sind in der Flur liegende oder in bebauten liegende Flächen (meist < 2000 m²), die mit einzelnen Baumreihen, Baumgruppen oder auch Hecken bestockt sind oder als Baumschulen eingesetzt werden.
Die Bundesländer dürfen andere Grundflächen als Wald bezeichnen.


Waldflächen (Stand 2023)

Seit Beginn der landesweiten Auswertung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern durch den Oberen Gutachterausschuss im Jahr 2013 steigen die Kaufpreise kontinuierlich. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2023 fort. Das auf Grundlage der mittleren Kaufpreise in den Landkreisen ermittelte Landesmittel beträgt 0,88 €/m2 bei einer veräußerten Flächengröße von 1,0 ha. Während die mittleren Hektarpreise der Landkreise für Acker- und Grünland eine große Bandbreite aufweisen, zeigen sie sich für forstwirtschaftliche Flächen mit 7.400 € bis 10.000 € homogener. Der Auswertung lagen 291 verwertbare Kauffälle zu Grunde (2022: 334 Kauffälle). Die Kaufpreise enthalten neben dem Grund und Boden auch den Aufwuchs.
Eine grün-weiße Karte eines Landes
Die Kaufpreise enthalten neben dem Grund und Boden (Waldbodenwert) auch den Aufwuchs (Waldbestand).