Waldflächen

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 Waldflächen

Forstwirtschaftliche Flächen in den Landkreisen 2019

Was ist Wald?

Nach §2 Bundeswaldgesetz: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

  • Nicht als Wald zu bezeichnen sind im Sinne des Gesetzes Grundflächen, an denen Baumarten zum Zweck der baldigen Holzentnahmen angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht mehr als 20 Jahre umfassen (Kurzumtriebsplantagen).
  • Kein Wald sind außerdem Flächen mit Baumbestand, die dem Abbau von landwirtschaftlichen Produkten dienen (man spricht hier auch von agroforstlicher Nutzung)
  • Ebenfalls als kein Wald zu bezeichnen sind in der Flur liegende oder in bebauten liegende Flächen (meist < 2000 m²), die mit einzelnen Baumreihen, Baumgruppen oder auch Hecken bestockt sind oder als Baumschulen eingesetzt werden.
Die Bundesländer dürfen andere Grundflächen als Wald bezeichnen.


Erstmalig seit dem Beginn der Führung der landesweiten Datensammlung im Jahr 2012 wurde keine Steigerung des Kaufpreismittels für forstwirtschaftliche Flächen verzeichnet. Das landesweite Mittel der Kaufpreise lag im Jahr 2019, wie auch im Vorjahr, bei 0,67 €/m². Die Kaufpreise enthalten neben dem Grund und Boden auch den Aufwuchs.
 (Quelle: Landesgrundstücksmarktbericht MVP 2020)

Der Auswertung lagen 343 verwertbare Kauffälle zu Grunde (2018: 402 Kauffälle). Während die durchschnittlichen Kaufpreise bei Acker- und Grünland eine große Bandbreite aufweisen, zeigen sie sich für forstwirtschaftliche Flächen mit 0,56 €/m² bis 0,78 €/m² überwiegend homogen. Die Größe der durchschnittlich veräußerten Fläche beträgt wie im Vorjahr 3,3 Hektar.
Die Kaufpreise enthalten neben dem Grund und Boden (Waldbodenwert) auch den Aufwuchs (Waldbestand).


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