• Ihr Immobiliengutachter in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
bei Steuerangelegenheiten

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Gutachten für das Finanzamt

Vater und Kuhwald Partnerschaft
Ihr Immobiliengutachter
bei Steuerangelegenheiten
Sachverständige  für Immobilienbewertung

Ein 3D-Mann sitzt auf dem Wort „steuern“

Wir erstellen Immobilien Gutachten für:

  • Erbschaft und Schenkung (Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts)
  • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (höhere bzw. schnellere Abschreibungen)
  • Grundsteuer (Link)

 

Weitere Anlässe für ein Gutachten für das Finanzamt  können sein:

  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten (15%-Regelung)
  • Bestimmung der Restnutzungsdauer eines Objektes
  • Entnahme bzw. Einlage einer Immobilie aus bzw. in einen Betrieb
  • Vorsteueraufteilung bei einer Immobilie

Widerspruch gegen die pauschalisierte Bewertung des Finanzamtes

Sollten Sie der Meinung sein, dass die pauschale Bewertung durch das Finanzamt zu einem überhöhten Wert geführt hat, prüfen wir vorab, ob sich für sie die Beauftragung eines Vollgutachtens lohnt. Es gibt viele Zustandsmerkmale, die den Verkehrswert einer Immobilie mindern können wie z.B.: Altlasten,  Baulasten, Rechte und Lasten, Denkmalschutz, Erschließungskosten, Baumängel/Bauschäden und Anderes. Sie haben die Möglichkeit, der überhöhten Bewertung seitens des Finanzamtes  durch die Eingabe eines sach- und fachgerechten Immobiliengutachtens zu widersprechen.

  • Insbesondere in der Hauptstadt Berlin kann sich ein Widerspruch lohnen, da bei den hohen Immobilienwerten schon eine moderate Abweichung des vom vereidigten Sachverständigen ermittelten Verkehrswertes gegenüber der Wertfestsetzung des Finanzamtes zu einer lohnenswerten Steuerersparnis führen kann.

Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer muss ein Verkehrswertgutachten erstellt werden. Dieses Gutachten muss den Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Muster-Sachverständigenordnung (MSVO) entsprechen.


  • Stichtag für die Bewertung ist bei Schenkungen von Immobilien in der Regel der Tag der notariellen Beur­kundung des Schenkungs­vertrags, bei einer Erbschaft der Todes­tag.
Wir bewerten ihre Immobilie in Berlin und erstatten das Verkehrswertgutachten zu einem Festpreis, dadurch haben sie volle Kostentransparenz. Unsere Vollgutachten sind gerichtsfest, das heißt die Immobilie wird mittels gesetzeskonformer Bewertungsverfahren  unter Berücksichtigung der Daten der Gutachterausschüsse und der Dokumente zum konkreten Objekt ermittelt.

unabhängige

Bewertung

unabhängige Bewertung von Immobilien in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

gesetzeskonforme

Bewertung

gesetzeskonforme Bewertung von Immobilien unabhängige Bewertung von Immobilien in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Festpreisgarantie

für Gutachten

unabhängige Bewertung von Immobilien in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit Festpreisgarantie

öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter

Ein blau-graues Logo mit zwei Augen in einem Kreis.

Erben und Schenken

Informatives zum Erbschaftssteuerrecht bzw. Schenkungssteuerrecht

Sie haben einen Erbschaftssteuerbescheid vom Finanzamt erhalten und  wollen einen vom Finanzamt ermittelten Verkehrswert widerlegen lassen ? Die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist über eine sogenannte "Escape Klausel" widerlegbar. Der Steuerpflichtige kann nach § 198 BewG mittels eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens den Nachweis des "niedrigeren gemeinen Wertes" führen und dadurch häufig Steuern sparen. Seit der Reform des Erbschaftsteuergesetzes wenden die Finanzämter bei der Grundbesitzwertfeststellung das sog. "typisierende Massenverfahren" an. Dieses beruht auf pauschalisierten Werten, Bewertungsbesonderheiten der Immobilie werden häufig unzureichend erfasst. Dadurch kann es zu fehlerhaften Grundbesitzwertfestsetzungen kommen.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt auf gesetzlicher Grundlage nach einem festgelegten, "typisierenden Massenverfahren" den Grundbesitzwert (auch auch Bedarfswert genannt) einer Immobilie. Grundlage des Bewertungsverfahrens sind  zwar  Daten der örtlichen Gutachterausschüsse (z.B. den Bodenrichtwerte), die tatsächlichen Zustandsmerkmale der Immobilie werden jedoch häufig nicht oder nur teilweise erfasst. Dies ist auch nicht verwunderlich, da eine Ortsbesichtigung durch das Finanzamt in aller Regel nicht stattfindet.
Häufig entsteht ein deutlich höherer Grundbesitzwert, welcher nicht dem tatsächlichen Marktwert (Verkehrswert) entspricht, die vom Finanzamt berechnete Steuerlast ist oftmals überhöht.
Die Feststellung des Verkehrswerts ist für das Finanzamt nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung durch die Behörde.

Bewertungsgesetz (BewG) § 190 Abs.4 Satz 5 Ermittlung des Gebäudesachwerts

(4) Vom Gebäuderegelherstellungswert ist eine Alterswertminderung abzuziehen. Diese wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 bestimmt. Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben, so ist von einem entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude ist bei der Ermittlung der Alterswertminderung von der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen. Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist regelmäßig mit mindestens 30 Prozent des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen.

Berechnung der Steuer

Wer eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung erhält, muss, je nach Freibetrag, Erbschaftssteuer zahlen. Diese Freibeträge orientieren sich am Verwandtschaftsverhältnis zum Vererber und sind unterschiedlich hoch. So müssen Ehe- und eingetragene Lebenspartner erst ab 500 000 €, Kinder oder Stiefkinder ab 400 000 €, Enkel ab 200 000 €, und Eltern, Großeltern, Nichten, Neffen und übrige Personen ab 20 000 € Freibetrag Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer wiederum ist abhängig von der Steuerklasse des Erben und von der Höhe der Erbschaft und bewegt sich zwischen 7% – 50 %.

Eine Tabelle mit vielen Zahlen darauf.
Zum Vergrößern auf das Bild klicken

  • Freibeträge und Steuerklassen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Stand 2021

Wie erstatten Gutachten im Rahmen von Steuerangelegenheiten in folgenden Schwerpunktregionen (auf Karte klicken)

Gutachten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in   Berlin, Potsdam,  Umland Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Gutachten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in   Berlin, Potsdam,  Umland Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Region Nord z.B

  • Rostock, Greifswald, Wismar, Schwerin, Stralsund
  • Bad Doberan, Grimmen, Ribnitz-Damgarten, Güstrow
  • Landkreis Rostock, Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Fischland-Darß-Zingst, Insel Rügen, Insel Usedom
  • Ostseebäder z.B. Binz, Sellin, Baabe, Göhren, Thiessow, Zingst, Dierhagen, Wustrow, Prerow, Ahrenshoop, Kühlungsbon, Ahlbeck, Heringsdorf, Boltenhagen

Region Berlin z.B

  • Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Lichterfelde, Dahlem etc.)
  • Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Mariendorf, Marienfelde...)
  • Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Grunewald, Westend...)
  • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirk Neukölln (Rudow, Britz, Buckow, Neukölln ...)
  • Bezirk Spandau (Gatow, Kladow, Siemensstadt, Haselhorst..)
  • Bezirk Mitte (Moabit, Gesundbrunnen, Weddig, Tiergarten ..)
  • Landkreis Teltow-Fläming (Blankenfelde, Mahlow, Dahlewitz)
  • Landkreis Potsdam-Mittelmark (Teltow, Kleinmachnow)
  • Landkreis Dahme-Spreewald (Schönefeld)
  • Landeshauptstadt Potsdam


Gerne erläutern wir Ihnen auch die unterschiedlichen Begriffe Im Fachgebiet "Wertermittlung von Immobilien" und beraten Sie gern zu folgenden Themen:

  • Erbenschaftssteuerrecht
  • Bewertungsgesetz
  • Escape Klausel
  • Verkürzung der Gebäude-AfA
  • Widerspruch gegen Finanzamtschätzung
  • Teilungsanordnung
  • Kaufpreisaufteilung Immobilien in Berlin
  • Teilungsversteigerung in Berlin
  • Verkürzung der EAbschreibungszeit
  • Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
  • Was ist der gemeine Wert?
  • Haus schätzen und bewerten lassen
  • Wohnung schätzen und bewerten lassen


  • Was ist mein Haus wert in Berlin?
  • Was ist meine Wohnung wert?
  • Was kostet mein Haus in Berlin?
  • Was kostet meine Wohnung?
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Immobilie bewerten
  • Wertgutachten, Marktwertgutachten
  • Verkehrswert nach § 194 BauGB
  • Grundstückwert in Mecklenburg-Vorpommern
  • Grundstückspreis in Berlin
  • Bodenwert des Grundstücks
  • Bodenrichtwert des Grundstücks
  • Marktwert des Grundstücks
  • Verkaufspreis des Grundstücks
  • Kaufberatung in Berlin
  • Kosten einer Immobilienbewertung
  • Immobilienbewerter in Berlin
  • Immobiliengutachter
  • Schätzer von Immobilien
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • Mediator
  • Scheidung und Scheidungsgutachten
  • Erbschaft und Erbschaftsgutachten
  • Gewerbegrundstück bewerten
  • Ackerpreis und Grünlandpreis