Hier eine kleine Auswahl unseres Tätigkeitsfeldes
Wertermittlung / Bewertung von Immobilien
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Sonderfälle der Wertermittlung
(z.B. Konversionsflächen, Arrondierungsflächen, Betreiberimmobilien)
- Gehölze und Gartenanlagen in der Grundstückswertermittlung
- Verkehrswertermittlung bei Vermögensauseinandersetzungen (Scheidungsgutachten)
- Verkehrswertermittlung bei Vermögensauseinandersetzungen (Erbauseinandersetzung)
- Besondere Bewertungseinflüsse von Rechten und Belastungen
- Sanierungsbewertung
- Schiedsgutachten
- Mietwertgutachten
Wohnimmobilien

- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Möblierte Wohnungen
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnheime
- Ferienhäuser & Wohnungen
Unbebaute Grundstücke, Rechte und Lasten

- Wertermittlung in Sonderfällen:
- Grundstücke in Sanierungsgebieten (Verkehrswert nach § 153 und 154 BauGB)
- Land- & forstw. Flächen
- Flurstücke im Außenbereich
- Erbbaurechte
- Baulasten
- Leitungs- & Wegerecht
- Reallasten
- Wohnungsrechte
- sonstige Rechte Z.B (Grunddienstbarkeiten oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten)
- Nießbrauch, Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung,
- obligatorische Rechte
- Nutzungsrechte der DDR
- Sachenrechtsbereinigung, Schuldrechtsanpassung etc.
Gewerbeimmobilien

- Landwirtschaftliche Betriebe
- Produktionsimmobilien
- Büro- und Geschäftsgebäude
- Logistikimmobilien
- Industrieimmobilien
- Ärztehäuser
- Handelsimmobilien
Spezial- und Betreiberimmobilien

- Industrie- und Gewerbebrachen
- verunreinigte Grundstücke
-
Konversionsflächen
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurecht
- geförderter Wohnungsbau
- Zwangsversteigerung
- Offene Immobilienfonds
- Betreiberimmobilien
- Arrondierungsflächen
- Gemeinbedarfsflächen
- Gastronomieimmobilien
- Hotels, Pensionen, Hostels
- Krankenhäuser
- Seniorenresidenzen
- Pflegeheime
- Hotels
- Shoppingcenter
- Freizeitimmobilien
- Flughäfen, Kraftwerke usw.
Verkehrswertermittlung bei Vermögensauseinandersetzungen
Im Einigungsvertrag (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Artikel 234) werden die Überleitungsvorschriften geregelt.
Schiedsgutachten
Ziel ist die sachgerechte und schnelle Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten. Gegenstand des Schiedsgutachten kann mit Ausnahme der reinen Rechtsentscheidung nahezu alles sein, was sich begutachten lässt, z.B.:
- Eigenschaften, Fehler, Mängel, Zustand einer Sache
- Schätzungen und Wertfeststellungen
- ortsangemessene Mieten, bankübliche Zinsen und dergleichen
- Klarstellung und Ergänzung von Vertragsinhalten, Feststellung von Pflichtverletzungen und Ursachenzusammenhängen