Honorare für Gutachten
Art des Objektes
- Honorar netto in € zzgl. MwSt.
- Einfamilienhaus, Doppelhaus
2.200 bis 3.500 €
in Einzelfällen (z.B. große Villen, Gehöfte mit vielen Nebenanlagen bis 4.500 €)
- Mehrfamilienhaus bis 10 Wohnungen
3.500 bis 4.500 €
- Mehrfamilienhaus 10-20 Wohnungen
4.500 bis 5.500 €
- Mehrfamilienhaus > 20 Wohnungen
Nach Vereinbarung
- Wohn- und Geschäftshäuser
Nach Vereinbarung
- Gewerbeobjekte
Nach Vereinbarung
- Wohnungs- und Teileigentum
2.000 bis 3.000 €
Sonderfälle und Zusatzleistungen
Verkehrswertgutachten
Honorarrichtwerte für Verkehrswertgutachten
Honorarrichtwerte für Verkehrswertgutachten
- ca. 25 bis 45 Seiten + 10 bis 30 Anlagen
- im Umkreis von 100 km von Rostock
- im Umkreis von 50 km von Berlin und in ganz Berlin
- entferntere Objekte mit zusätzlicher Vereinbarung nach Fahrtaufwand
- Wir vereinbaren mit unseren Auftraggebern im Vorfeld generell Festpreise.
ACHTUNG (Stand 2025): Wir bieten keine Kurzgutachten an!
Kurzgutachten / Marktwertermittlung
Eine Marktwertermittlung (ein sog. "Kurzgutachten") ist dann ausreichend, wenn sie mit den wertrelevanten Eigenschaften des Objekts hinreichend vertraut sind und einen überschlägigen Verkehrswert z.B. für den Marktwert für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen.
Auch im Vorfeld einer einvernehmlichen Vermögensauseinandersetzung oder eines Zwangsversteigerungsantrages kann eine Marktwertermittlung sinnvoll sein, um eigene Chancen/Risiken abschätzen zu können.
Bei einer Vermögensauseinandersetzung wie z.B. Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder bei Ehescheidungen, mit Parteien die sich eher nicht einvernehmlich einigen, hat sich ein Kurzgutachten nicht bewährt.
- Auch das Finanzamt verlangt bei einem Gutachten Standards, die mit einem Kurzgutachten zumeist nicht realisierbar sind.
Honorarrichtlinie des B.v.S (Bundesverband öffentich bestellter und vereidigter sowie qualifierter Sachverständiger e.V)
Download der Richtlinie
- Generell ist eine Honorarvereinbarung, basierend auf der Honorarrichtlinie möglich, wir bevorzugen jedoch die Vereinbarung von Festpreisen (siehe oben).


