Kosten
für Gutachten und Beratungen
Die Honorare für Wertermittlungen sind grundsätzlich frei vereinbar und richten sich nach der Art des Gutachtens sowie dem erforderlichen bzw. beauftragten Leistungsumfang. Die folgenden Richtwerte sollen Auftraggebern als Einschätzung für die zu erwartenden Kosten dienen.
Verkehrswertgutachten
Honorarrichtwerte für Verkehrswertgutachten
Wenn Sie einen Verkehrswert für Gerichte, Ämter und andere Behörden nachweisen müssen, dann ist in der Regel ein vollwertiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
erforderlich. Aber auch, wenn es Vermögensauseinandersetzungen zwischen mehreren Parteien gibt (z.B. Ehescheidung, Erbschaftsauseinandersetzung) ist das vollwertige Verkehrswertgutachten zu empfehlen.
Honorarrichtwerte für Verkehrswertgutachten
- ca. 25 bis 45 Seiten + 10 bis 30 Anlagen
- im Umkreis von 100 km von Rostock
- im Umkreis von 50 km von Berlin und in ganz Berlin
- entferntere Objekte mit zusätzlicher Vereinbarung nach Fahrtaufwand
- Wir vereinbaren mit unseren Auftraggebern im Vorfeld generell Festpreise.
KURZGUTACHTEN
- Aufgrund der vielen Nachfragen:
Bitte haben Sie Verständnis, aber wir erstatten keine Kurzgutachten, sondern qualifizierte gerichtsfeste Vollgutachten. Kurzgutachten werden weder vom Finanzamt noch von den Gerichten akzeptiert.
Art des Objektes
- Honorar netto in € zzgl. MwSt.
- Einfamilienhaus, Doppelhaus
2.000 bis 3.000 €
in Einzelfällen (z.B. große Villen, Gehöfte mit vielen Nebenanlagen bis 4.000 €)
- Mehrfamilienhaus bis 10 Wohnungen
3.500 bis 4.500 €
- Mehrfamilienhaus 10-20 Wohnungen
4.500 bis 5.500 €
- Mehrfamilienhaus > 20 Wohnungen
Nach Vereinbarung
- Wohn- und Geschäftshäuser
Nach Vereinbarung
- Gewerbeobjekte
Nach Vereinbarung
- Wohnungs- und Teileigentum
2.000 bis 2.700 €
Sonderfälle und Zusatzleistungen
ACHTUNG (Stand 2025): Wir bieten wir keine Kurzgutachten an!
Kurzgutachten / Marktwertermittlung
Eine Marktwertermittlung (ein sog. "Kurzgutachten") ist dann ausreichend, wenn sie mit den wertrelevanten Eigenschaften des Objekts hinreichend vertraut sind und einen überschlägigen Verkehrswert z.B. für den Marktwert für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen.
Auch im Vorfeld einer einvernehmlichen Vermögensauseinandersetzung oder eines Zwangsversteigerungsantrages kann eine Marktwertermittlung sinnvoll sein, um eigene Chancen/Risiken abschätzen zu können.
- Bei einer Vermögensauseinandersetzung wie z.B. Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder bei Ehescheidungen, mit Parteien die sich eher nicht einvernehmlich einigen, hat sich ein Kurzgutachten nicht bewährt.
- Auch das Finanzamt verlangt bei einem Gutachten Standards, die mit einem Kurzgutachten zumeist nicht realisierbar sind.
Honorarrichtlinie des B.v.S (Bundesverband öffentich bestellter und vereidigter sowie qualifierter Sachverständiger e.V)
Download der Richtlinie
- Generell ist eine Honorarvereinbarung, basierend auf der Honorarrichtlinie möglich, wir bevorzugen jedoch die Vereinbarung von Festpreisen (sieh oben).