Zwei Figuren stehen auf einem Blatt Papier mit Geld und Münzen.

  Grundsteuer-Gutachten

  • Für Berlin bieten wir Grundsteuergutachten an.

Grundsteuer

 
  • In Berlin und den anderen Bundesländern besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, den ermittelten Grundsteuerwert nach unten korrigieren zu lassen. Dafür müssen sie ein qualifiziertes Gutachten  einreichen.
  • Die Erfolgaussichten bei einem solchen Einspruch waren aber lange sehr gering. Erst mit zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Mai 2024 kam plötzlich Bewegung in die Sache (Az. II B 78/23 (AdV), Az. II B 79/23 (AdV)). 
  • Das Gericht ist  der Meinung, dass Betroffene die Chance erhalten müssten, einen niedrigeren Wert nachweisen zu können – allerdings nur, wenn dieser deutlich unter dem vom Finanzamt ermittelten ist. Mindestens 40 Prozent müsse der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert über dem selbst nachgewiesenen Verkehrswert der Immobilie liegen. Die elf Bundesländer, die das Bundesmodell für die Grundsteuer nutzen, haben die Forderungen des BFH schnell umgesetzt. Das sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Gutachten werden von folgenden Quellen akzeptiert: vom zuständiger Gutachterausschuss, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken oder von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
  • Dieses Gutachten soll nachweisen, dass die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Wert des Grund und Bodens und dem ermittelten Grundsteuerwert mehr als 40 Prozent beträgt (in Berlin 40 %; in anderen Bundesländern teilweise schon ab 30 % Abweichung).
  • Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang ein Einspruch eingelegt werden. Dabei gilt als Zugangsfiktion: Datum des Steuerbescheides plus drei Tage.
 Das Finanzamt in Berlin und anderen Bundesländern errechnet den Bodenwert in der Regel wie folgt: 

Größe in m² x Bodenrichtwert in €/m²
(Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.)

Darum könnte Ihr Grundsteuerwert mehr als 40 % vom tatsächlichen Bodenwert abweichen:

  • besonders große Grundstücke
  • besonders kleine Grundstücke
  • unzweckmäßige Geometrie des Grundstückes (Zuschnitt)
  • Abweichende Grundstücksqualität (z.B. Bauland/Gartenland)

      Sonstiges z.B.

  • Altlasten
  • Baulasten
  • Leitungen
Ein blauer Knopf mit der Aufschrift „Zu Klein“ darauf.
Ein graues Rechteck mit schwarzem Rahmen auf weißem Hintergrund.
Ein Diagramm eines Gartens und eines Baulandes.
Ein Bild eines Schildes mit dem Wort „Leitung“ darauf.
Wir erstatten in Berlin ein Grundsteuer-Gutachten zum Festpreis von 550 € netto zuzüglich MwSt.  Es handelt sich hierbei um ein qualifiziertes Gutachten auf Basis der Aktenlage (Luftbilder, google-Streetview-Aufnahmen, zugereichte Unterlagen des Auftraggebers wie z.B. Baulasten, Altlastenauskünfte u.a.). Eine Objektbesichtigung wird nicht durchgeführt. 
Nur in Berlin liegen uns diesbezügliche Informationen online vor, so dass wir kostengünstig, im Interesse des Auftraggebers, ein Grundsteuergutachten erstatten können.
  • Bitte überprüfen sie vorab selber, ob eine 40 % Abweichung vom Grundsteuerwert (Bodenwert) realistisch erscheint.

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