Kontamination

kontaminiertes Grundstück

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kontaminierte Grundstücke

  • Es gibt bisher keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs „kontaminierte Flächen“. Auch der ansatzweise vergleichbare Begriff der „Altlast“ ist nicht eindeutig definiert. Als Altlasten werden zumeist Beeinträchtigungen des Grund und Bodens bezeichnet, die „eine, akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im behördlichen Sinne darstellen.
  • In der Wertermittlungspraxis werden Kontaminationen als  Verunreinigungen von Flächen behandelt, soweit sie nach Art und Ausmaß im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Grundstückswerte beeinflussen können.
  • Liegt das Gefährdungspotential des kontaminierten Grundstückes unterhalb der polizeilichen Gefahrenschwelle für die Allgemeinheit, besteht in der Regel keine  Sanierungspflicht für den Grundstückseigentümer. Trotzdem ist der Wert des Grundstückes gemindert, da bei einer Nachnutzung des Grundstückes die Verunreinigung störend ist und somit oftmals beseitigt werden muss.

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