Zuschlagswerte
Zuschlagswerte im
Zwangsversteigerungsverfahren
Der Preis, für welchen Sie die Immobilie ersteigern, wird Zuschlagswert genannt. Wir werden oft gefragt, zu welchem Zuschlagswert man im Zwangsversteigerungsverfahren die Immobilie erwerben kann.
- Eine Antwort darauf gibt es schlichtweg nicht. Die Zeiten, als ein Zwangsversteigerungsverfahren ein "Insidertipp" war und sich praktisch nur "Immobilienprofis" im Gerichtssaal tummelten, sind lange vorbei.
Der Landkreis Rostock hat in seinem Marktbericht 2020 folgende Datenerhebung veröffentlicht:

Obig dargestellte statistische Erhebung deckt sich auch mit unseren Erfahrungen. Zum Beispiel werden in Berlin selten Wohnungen oder Einfamilienhäuser unter dem ausgewiesenen Verkehrswert zugeschlagen. Zwischen Gutachtenerstattung und Zwangsversteigerungstermin vergeht oftmals ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, in dieser Zeit ist der gutachterlich ermittelte Verkehrswert der Immobilie in der derzeitigen Marktlage von Berlin schon überholt. Ähnliche Tendenzen sind in Städten wie Rostock, Greifswald und sämtlichen Ostseebädern zu beobachten.
Am ehesten lassen sich in diesen Städten noch bei gewerblichen Objekten oder bei Objekten mit hohem Verkehrswert (> 1,5 Mio Euro) Einsparungen erzielen, aber auch dies erscheint gegenwärtig nicht sicher.
In strukturschwachen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg sieht dies jedoch anders aus, hier sind auch Zuschläge zwischen 50 und 70 % des Verkehrswertes möglich, in seltenen Fällen im Wiederholungstermin unter 50 % des Verkehrswertes.
- Generell lässt sich beobachten, dass bei Objekten mit einem "optisch geringen Verkehrswert" oftmals sehr hohe Versteigerungserlöse erzielt werden. Der vermeintlich günstige, vom Gutachter ermittelte Verkehrswert, zieht die Marktteilnehmer geradezu "magisch" an, im Versteigerungstermin überbieten sich die Interessenten gegenseitig und überschreiten oftmals ihr eigenes Bietlimit.