News


aktuelle Immobilien News, Urteile, Rechtsprechung, Gesetze

31.01.2017

Wohneigentum wird in Deutschland zum Luxusgut
  • Die Immobilienpreise in Deutschland steigen so rasant, dass sie inzwischen sogar höher sind als in Frankreich oder den Niederlanden. Eine wichtige Altersgruppe hat immer öfter das Nachsehen. 
  • Wer sich über die hohen Wohnungspreise in Deutschland beklagt, bekommt manchmal einen gut gemeinten Vergleich zu hören: Es sei doch alles halb so wild – in anderen Staaten Europas sei die Lage für Mieter und Käufer noch viel schlimmer. Man möge doch mal nach Frankreich oder Großbritannien oder in die Benelux-Länder schauen, dort sei es noch teurer.
Akzeptierte Preise in Deutschland explodieren
  • Der durchschnittliche Verkaufspreis liege über alle Metropolregionen hinweg zwischen 3500 und 4000 Euro pro Quadratmeter. In den Niederlanden reichen die Durchschnittspreise dagegen von etwa 2900 Euro pro Quadratmeter bis über 3600 Euro. Ein Gradmesser für die plötzliche Preisexplosion in Deutschland ist auch die Entwicklung des Kaufpreises, den Immobilienkäufer bereit sind zu akzeptieren. Von 2011 bis 2016 stieg dieser akzeptierte Preis für Eigentumswohnungen in Frankreich von 3102 Euro auf 3188 Euro pro Quadratmeter. In den Niederlanden fiel das Niveau sogar von 2435 auf 2355 Euro. In Deutschland dagegen gab es binnen fünf Jahren einen Anstieg von 1861 Euro auf 3032 Euro pro Quadratmeter.

  • Bezieht man Reihenhäuser und Neubauten mit in den Vergleich ein, liegen deutsche Immobilien nun über dem Niveau in den beiden anderen Ländern. Verglichen wurden übrigens neben den großen Metropolen auch kleinere Städte, beispielsweise rund um den Bodensee oder im Rhein-Neckar-Gebiet sowie Orte wie Lyon, Nizza, Amsterdam oder Utrecht. Die Miet- und Kaufpreise in den deutschen Städten liegen 20 bis 25 Prozent über denen in französischen und niederländischen.
  • Als Grund für den Preisanstieg hat BPD höhere Baulandpreise ausgemacht. Das wiederum sei auf den Bevölkerungszuwachs in den Städten zurückzuführen. In wirtschaftsstarken Standorten sei mit einer Umkehrung des Trends mindestens bis 2021 nicht zu rechnen, meinen die Autoren der Studie. Denn Deutschland habe versäumt, rechtzeitig mit dem Neubau von Wohnungen zu beginnen – anders als etwa Frankreich. Dort wurden in den vergangenen 15 Jahren durchschnittlich 400.000 neue Wohnungen pro Jahr errichtet. Die Bundesrepublik kommt im gleichen Zeitraum auf gut 200.000 Einheiten.
    Junge Menschen können sich keine Immobilie mehr leisten.

  • Wegen der hohen Preise sind immer mehr Haushalte vom Wohneigentum ausgeschlossen, wie das „Verbändebündnis Wohnperspektive Eigentum“ feststellt. „Zwischen 2011 und 2015 ist die Wohneigentumsquote in Regionen mit der höchsten wirtschaftlichen und demografischen Dynamik in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Großstädten wie Hamburg gesunken“, heißt es in einem Gutachten, das das Pestel-Institut für die Verbände erstellt hat. Vor allem jüngere Menschen könnten oder wollten sich offenbar keine eigene Immobilie mehr leisten. Der Anteil der 30- bis unter 40-Jährigen mit einer selbst bewohnten eigenen Wohnung oder einem Haus sei von 2002 bis 2014 um zehn Prozentpunkte gesunken.zierungsexperten.
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article161487409/Wohneigentum-wird-in-Deutschland-zum-Luxusgut.html
20.01.2017

Baugeld bleibt vorerst billig
  • Die Europäische Zentralbank lässt Bauherrn aufatmen. Weil es die Notenbank bei dem rekordtiefen Leitzins von null Prozent belässt, bleiben die Zinsen für Hypothekendarlehen auch zunächst weiterhin niedrig. 
  • Düsseldorf: Die nächste Zinserhöhung kommt bestimmt. Das wissen auch Deutschlands Häuslebauer. Doch seit dem frühen Donnerstagnachmittag können sie davon ausgehen, dass sie nicht so schnell ansteht. Denn die Europäische Zentralbank entschied, dass sie den Leitzins unverändert auf dem Rekordtief von null Prozent belässt.
  • Danach beträgt der Zins für Baudarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung aktuell wie vor zwei Wochen 1,32 Prozent und für 15 Jahre Zinsbindung liegt er mit 1,78 Prozent um 0,01 Prozent niedriger als am 4. Januar. Selbst gegenüber den Indexwerten vor Weihnachten spielen sich die Veränderung auf der zweiten Stelle nach dem Komma ab. Finanzierungsexperten raten heute wie schon seit zwei Jahren mit langen Zinsbindungsfristen, also 15 statt zehn Jahre und gerne auch mit 20 Jahre stabilem Zins zu finanzieren und darüber hinaus so schnell wie möglich zu tilgen. Das heißt, möglichst drei Prozent oder eine noch höhere Tilgung in dieser Niedrigzinsphase zu vereinbaren.
    Doch die Zeit der extrem niedrigen Zinsen könnte in diesem Jahr zu Ende gehen. Zwar rechnet niemand mit Zinssprüngen von einem Prozentpunkt, aber das Interhyp-Bauzins-Trendbarometer deutet auf in den nächsten Wochen gleichbleibenden Finanzierungsbedingungen hin. Doch mittel- bis langfristig werden höhere Zinsen prognostiziert. Das Trendbarometer basiert auf der Befragung von Finanzierungsexperten.


Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienfinanzierung-baugeld-bleibt-vorerst-billig/19276278.html
26.12.2016

Mieten ziehen 2017 weiter an - auch Immobilien teurer
  • Berlin. Für Miete oder die eigene Immobilie müssen viele Menschen im kommenden Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen. "Wir gehen davon aus, dass sich die Preisspirale weiter dreht", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten.
    Das gelte vor allem für Großstädte, Ballungsgebiete und Universitätsstädte. Auch der seit 2010 andauernde Preisanstieg bei Wohnimmobilien wird sich nach Überzeugung von Experten fortsetzen. Hier tut sich inzwischen sogar auf dem Land einiges.
    "Es gibt Anzeichen dafür, dass es auch in ländlichen Bereichen zuletzt leichte Preissteigerungen gegeben hat", sagte Peter Ache, Geschäftsstellenleiter des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, der Deutschen Presse-Agentur. Die amtlichen Ausschüsse gewinnen ihre Erkenntnisse aus Kaufverträgen. Insgesamt sei das Investitionsvolumen in diesem Jahr nach vorläufigen Daten weiter gestiegen, sagte Ache.
    Auch die Mieten zogen an - in Großstädten nach einem Umzug um sieben bis acht Prozent, wie der Mieterbund registrierte. Die Bestandsmieten verteuerten sich demnach zwar nicht ganz so stark, aber doch spürbar. "Es gibt kein Indiz, dass die Mieten 2017 weniger stark steigen", sagte Siebenkotten.
    In ländlichen Gegenden sei der Markt allerdings stabil. Das liegt laut Siebenkotten vor allem an geringer Nachfrage : Junge Menschen ziehe es nach wie vor in die Großstädte, im Gegensatz zu früher zögen sie dort aber seltener wieder weg - unter anderem, weil weniger Familien gegründet würden."Die Wohnungssituation in den Ballungsräumen wird sich weiter anspannen", prognostizieren auch die Wohnungsunternehmen. Trotz steigender Baugenehmigungen werde derzeit nicht einmal "der Status quo des Wohnraum-Mangels gehalten", kritisierte der Präsident des Branchenverbands GdW, Axel Gedaschko.
  • Inzwischen fehlten in Deutschland 850 000 Wohnungen. Einfach höher und dichter zu bauen reiche da nicht mehr aus. "Wir brauchen neue Stadtteile und zugleich Verdichtung in den bestehenden", forderte Gedaschko. Mieter- und Wohnungsverbände plädieren dafür, Grundstücke mit Mietpreisbindung günstiger abzugeben und Wohnprojekten mit dauerhaft niedrigen Mieten staatliche Zuschüsse zu zahlen.
    Für Baufirmen bedeutet die Entwicklung voraussichtlich über Jahre gute Geschäfte. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern werde es ein deutliches Plus geben, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. "Wir haben ein hervorragendes Jahr im Wohnungsbau gehabt und gehen davon aus, dass sich die große Nachfrage fortsetzt." Der Aufschwung werde voraussichtlich noch vier bis fünf Jahre anhalten. Wegen hoher Bau-Nebenkosten aber verdienten die Baufirmen trotz der guten Konjunktur "noch nicht richtig viel Geld".
    Schwer berechenbar ist nach Einschätzung des Mieterbunds im kommenden Jahr die Nebenkosten-Abrechnung . Wer mit Gas- oder Fernwärme heize, könne mit niedrigeren Kosten rechnen. "Bei Ölheizungen dagegen komme es ganz darauf an, wann der Vermieter getankt hat." In der ersten Jahreshälfte sei der Ölpreis noch so niedrig gewesen, dass Mieter deutliche Einsparungen erwarten könnten. Alle, deren Vermieter aber im Herbst und Winter noch getankt hätten, müssten sich dagegen sogar auf höhere Kosten einstellen.
    (dpa)


Quelle: https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article209085659/Mieten-ziehen-2017-weiter-an-auch-Immobilien-teurer.html
13.12.2016

So lässt sich beim Immobilienkredit sparen
  • Berlin (dpa/tmn) - Kein Immobilienkredit ohne guten Vergleich: Wer die Konditionen verschiedener Anbieter prüft, kann viel Geld sparen. Das zeigt ein Test der Stiftung Warentest. Für die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 1/2017) haben die Experten die Zinsen für ein Darlehen über 200 000 Euro verglichen.
  • Bei einer Laufzeit von 10 Jahren lag der Unterschied zwischen günstigster und teuerster Bank bei rund 13 300 Euro. Bei 15 Jahren Laufzeit waren es rund 27 000 Euro, bei 20 Jahren Laufzeit lag die Differenz bei rund 29 000 Euro.
  • Die niedrigsten Zinsen fanden die Tester bei Kreditvermittlern sowie bei Banken, die ausschließlich oder teilweise Darlehen anderer Institute vermitteln. Dabei greifen sie über Online-Plattformen auf die Konditionen von zahlreichen Geldinstituten zu und können den Kunden so ein günstiges Angebot heraussuchen. Im klassischen Bankvertrieb ist es laut "Finanztest" hingegen oft nicht möglich, für verschiedene Finanzierungen immer die besten Konditionen zu bieten.
  • Bei der Suche nach einem Immobilienkredit sollten Kunden sich aber nicht nur auf den Zinssatz konzentrieren, raten die Experten. Wichtig sei ein Finanzierungskonzept, das eventuell auch eine öffentliche Förderung einschließe. In der derzeitigen Niedrigzinsphase sollte die jährliche Tilgung zudem bei nicht weniger als 3 Prozent liegen.
  • Um sich gegen steigende Zinsen zu wappnen, ist es hilfreich, sich die Monatsrate nach Ende der Zinsbindung ausrechnen zu lassen. Für den Fall, dass die Zinsen dann zum Beispiel bei 5 Prozent liegen, sollte trotzdem die monatliche Rate noch bezahlbar sein. Ist sie das nicht, sollten Käufer eine längere Zinsbindung wählen, auch wenn das etwas teurer ist.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-so-laesst-sich-beim-immobilienkredit-sparen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-161213-99-524265

Einen Finanzierungsrechner finden sie hier
28.11.2016

Wohneigentümer leben günstiger als Mieter
  • Eigentum lohnt sich, zumindest laut einer neuen Studie des IW Köln. Wer zur Miete wohnt, kommt demnach teurer weg. Das dürfte auch langfristig so bleiben – und zwar in ganz Deutschland.
  • Das Wohnen im Eigentum ist deutlich günstiger als das Wohnen zur Miete. Zu diesem Schluss kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln in einer neuen Studie. Danach beträgt der finanzielle Vorteil für Eigentümer gegenüber den Mietern im Durchschnitt der rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte 41 Prozent. Michael Voigtländer vom IW Köln, der die Studie vor Journalisten in Frankfurt vorstellte, hob hervor, dass in keinem einzigen der Landkreise und Städte der Mieter im Vorteil sei. Somit sei auch in den deutschen Metropolen der Kauf einer Wohnung günstiger zu bewerten als die Miete. In Berlin und Hamburg liegt der Vorteil sogar bei mehr als 45 Prozent, in München und Stuttgart sind es 34 und 35 Prozent.
  • Wie Voigtländer erläuterte, sind die niedrigen Zinsen der entscheidende Grund für das Studienergebnis: Sie seien stärker gesunken, als die Wohnungspreise gestiegen seien. Das gelte also auch in den Metropolen, obwohl dort die Wohnungspreise nach dem Befund der Bundesbank inzwischen teils um 20 Prozent überhöht sind. Das IW Köln sieht dagegen aktuell keine Überhitzungsgefahr. Wie die Studie zeige, könnten die Wohnungspreise sogar noch weiter steigen, ohne dass die Gefahr einer Blasenbildung entstehe, meinte Voigtländer.
  • Er dämpfte auch die Befürchtung, dass steigende Zinsen den Vorteil der Eigentümer gegenüber den Mietern schnell wieder zunichte machten. In vielen Kreisen könne der Zins sogar deutlich gegenüber dem heutigen Wert steigen, ohne das Studienergebnis umzukehren. Um dies zu prüfen, hat das IW Köln nach dem sogenannten finanzierungsneutralen Zins gesucht, also nach dem Zinssatz, der bei der Anschlussfinanzierung in zehn Jahren nicht übertroffen werden darf, wenn Eigentümer im Vorteil bleiben sollen
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/studie-des-iw-koeln-zeigt-eigentuemer-zahlen-weniger-als-mieter-14549334.html
19.11.2016

Eigenmächtiger Vertragsschluss des Wohnungseigentumsverwalters
  • Ein Verwalter ist zu einem eigenmächtigen Vertragsschluss grundsätzlich nicht befugt. Die Wohnungseigentümer können einen solchen eigenmächtigen Vertragsschluss allerdings genehmigen. Der Vertrag muss dann aber selbst einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen..
  • Hintergrund:
    Die Eigentümer genehmigen einen Vertrag der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der X-GmbH. Diesen Vertrag hat der Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, allerdings ohne Rücksprache mit den Wohnungseigentümern, geschlossen. Inhalt des Vertrags ist die Installation eines Internetanschlusses, und zwar ausschließlich und allein für ein Sondereigentum sowie der Betrieb einer Anlage für den Internetanschluss. Gegen diesen Genehmigungsbeschluss geht ein Wohnungseigentümer vor.
    .
  • Entscheidung:
    Mit Erfolg! Der Beschluss entspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Das WEG schließe zwar die nachträgliche Genehmigung einer Maßnahme durch Beschluss der Wohnungseigentümer nicht aus. Die Installation des Internetanschlusses habe aber allein dem Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gedient. Damit liege ein Verstoß gegen § 16 WEG vor. Denn die Kosten für den Betrieb der Anlage für den Internetanschluss werde über den Allgemeinstrom abgerechnet, sodass alle Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen hätten. Hinzu komme, dass auch die Entwicklung durch den Anschluss weiterer, wohnungseigentumsfremder Nutzer nicht absehbar sei. Damit aber würden die Wohnungseigentümer durch den Nutzungsvertrag mit den Kosten eines weiteren Internetanschlusses belastet, weil "der Strom für die zur Versorgung des Gebäudes erforderlichen Bauteile zulasten des Gebäudeeigentümers" gehe. (LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 3.3.2016, 5 S 164/15)

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/eigenmaechtiger-vertragsschluss-des-wohnungseigentumsverwalters_258_386250.html
15.11.2016

Ohne Belehrung keine Courtage: Wann Sie die Maklerprovision nicht bezahlen müssen
  • Einen Makler beauftragen, ein Haus kaufen und am Ende die Provision verweigern – kann so was zulässig sein? Ja, sagt der Bundes­gerichts­hof. Inkorrekte Klauseln im Widerrufsrecht können für Käufer zum Glücksfall werden. Immer, wenn eine interessante Immobilie via Makler zum Verkauf steht, atmen Kaufinteressenten erstmal tief durch – und fangen sofort an, das eigene Budget nochmal zu überdenken. Ist ein Profi-Vermittler im Spiel, bedeutet das stets happige Mehrkosten fürs Häuschen oder die Wohnung. Die können viele tausend Euro ausmachen. Maklerdienste gibt es schließlich nicht umsonst. Je nach Region verlangen Makler ein Erfolgshonorar von 3,37 bis 7,14 Prozent vom Kaufpreis (inklusive Mehrwertsteuer).
  • Was kaum jemand weiß: Nicht in jedem Fall muss der Käufer die Maklerprovision am Ende tatsächlich bezahlen, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (BGH, Az. I ZR 30/15 und I ZR 68/15). Die neuen BGH-Urteile können zum echten Glücksfall für so manchen Käufer werden.Wieder einmal geht es ums Widerrufsrecht, wie schon bei vergleichbaren Urteilen zur Rückabwicklung von Immobilienkrediten. Hat ein per E-Mail, Telefon oder online beauftragter Makler seinen Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt, kann dieser den Vertrag in der Regel widerrufen und muss nicht zahlen, erklärt Christoph Herrmann, Jurist der Stiftung Warentest in Berlin.
  • Der BGH hatte im Juli zwei Maklern Provisionsansprüche in Höhe von 15.000 Euro und 23.205 Euro versagt, weil sie ihre Kundschaft in den per E-Mail geschlossenen Verträgen nicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen hatten. Ohne Belehrung keine Courtage, trotz erfolgreicher Vermittlung, urteilten die BGH-Richter. Dass es später zu Besichtigungsterminen und persönlichen Kontakten kam, machte den Fehler im Vertrag nicht wett. Nach Auffassung des BGH fallen Verträge zwischen Kaufinteressenten und Maklern unter das Fernabsatzgesetz, wenn sie per Telefon, E-Mail oder online über Internetplattformen wie etwa Immobilienscout oder Immowelt zustande kommen. Damit gilt die Pflicht zur Widerrufsbelehrung. Wurde der Maklervertrag dagegen in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen, entfällt die Möglichkeit.
    Maklerverträge fallen unter das Fernabsatzgesetz.

  • Maklerverträge fallen erst seit dem 13. Juni 2014 explizit unter das Fernabsatzgesetz. Seitdem müssen Immobilienprofis ihre Kunden korrekt auf ihr Widerrufsrecht hinweisen, erklärt Gernot Happ, Geschäftsführer beim Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin
Quelle: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/beim-immobilienkauf-ohne-belehrung-keine-courtage-wann-sie-die-maklerprovision-nicht-bezahlen-muessen_id_6183352.html
11.11.2016

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern: Eigentümern kann Bußgeld drohen

  • Berlin (ots) - In Mecklenburg-Vorpommern sind viele Vermieter verunsichert. Der Grund: Am 30.10. und 31.12.2015 sind Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Sie betreffen die Ausstattung von bestehendem Wohnraum mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern. Galt früher eine Parallelverpflichtung für Mieter und Vermieter, ist jetzt nur noch der Eigentümer gesetzlich verantwortlich. Bei Nichterfüllung der Pflicht kann die Bauaufsichtsbehörde gegen ihn ein Bußgeld bis zu 500.000 EUR verhängen. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" klärt über Hintergründe und Auswirkungen auf:
  • "Bis zur Änderung der Bauordnung waren Mieter als unmittelbare Besitzer und parallel Eigentümer als mittelbare Besitzer für die Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern verantwortlich. Das Besondere: Nur eine der beiden Parteien konnte ihre Verpflichtung tatsächlich erfüllen - je nachdem, welche zuerst aktiv wurde. Für die andere galt sie aber latent weiter. Erfüllte also der Mieter seine Verpflichtung nicht oder nahm er bei Auszug seine Melder mit, durfte der Eigentümer nicht untätig bleiben", erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative "Rauchmelder retten Leben" und ergänzt: "Seit Änderung der Landesbauordnung ist nur noch der Eigentümer in der Pflicht. Erstmals in einem Bundesland kann der untätig gebliebene Eigentümer auch mit einem Bußgeld belegt werden."
  • Diese Verpflichtung des Eigentümers gilt gegenüber der Bauaufsicht unabhängig von individuell vereinbarten Verträgen zwischen Vermieter und Mieter, das heißt selbst dann, wenn vertraglich festgelegt wurde, dass der Mieter die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung und Wartung übernimmt.
  • Insbesondere bei Auszug eines Mieters, dem die in der Wohnung befindlichen Rauchwarnmelder gehören, besteht für den Vermieter dringender Handlungsbedarf. Der Eigentümer sollte seinem Mieter die Rauchwarnmelder entweder abkaufen oder unverzüglich neue installieren, wenn der Mieter darauf besteht, seine Rauchwarnmelder mitzunehmen.
  • Der Eigentümer ist übrigens auch in der Pflicht, seinen selbstgenutzten Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten, d.h. die Ausstattungspflicht gilt nicht nur für Vermieter. Die Versicherungswirtschaft weist z.B. darauf hin, dass laut ihren Bestimmungen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Neu- und Umbauten seit 2006 Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten gilt diese seit Ende 2009. Laut Landesbauordnung müssen hier alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten idealerweise in Räumen wie Wohnzimmer, Gäste- und Arbeitszimmer angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer.
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/79361/3480623
10.11.2016

Neue Obergrenze für Hauskredite

  • Die Bundesregierung bereitet derzeit ein neues Gesetz vor, mit dessen Hilfe mögliche Immobilienblasen besser bekämpft werden sollen. „Makroprudenzielle Aufsicht“ nennt sich das Prinzip etwas sperrig. Was bedeutet das aus Sicht eines Bank-Experten für Baukredite? Thomas Hein von der Direktbank ING Diba erklärt: „Die Politik will der Aufsicht die Möglichkeiten schaffen, in den Markt einzugreifen, wenn das wegen einer Immobilienblase notwendig ist.“.
  • Es gehe vor allem um vier neue Schritte: Eine Obergrenze für die Darlehenshöhe, bezogen auf den Immobilienwert; eine Vorgabe, in welcher Zeit ein gewisser Teil des Darlehens getilgt sein muss; eine Obergrenze für die Raten im Verhältnis zum Einkommen und schließlich eine Obergrenze für das Verhältnis aus Verschuldung und Einkommen. „Die neuen Regeln sind nur für den akuten Fall gedacht, dass eine Immobilienblase entsteht“, sagt Hein. „Aber meine Erfahrung aus mehr als 25 Jahren in diesem Geschäft ist: Wenn der Aufsicht neue Mittel an die Hand gegeben werden, dann setzt sie diese in der Regel auch ein.“.
  • Aus seiner Sicht sei es grundsätzlich sinnvoll, dass die Aufsicht solche Mittel an die Hand gegeben bekomme, sagt Hein. „Es bedarf gewisser Vorsorgemaßnahmen.“ Die Frage sei allerdings: Wann und wie setzt man das ein? Es gebe beispielsweise auch in anderen Ländern Höchstgrenzen für das Verhältnis von Baukredit und Jahreseinkommen eines Kreditnehmers. In Irland liege das beim 3,5-Fachen des Jahreseinkommens, in Großbritannien beim 4,5-Fachen. „Theoretisch könnte man die Grenze in Deutschland zum Beispiel erst einmal auf das 15-Fache festsetzen - und dann weiter senken, wenn es tatsächlich ernste Anzeichen für eine Immobilienblase geben sollte.“
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/obergrenze-fuer-hauskredite-soll-immobilienblase-bekaempfen-14512991.html
05.11.2016

Erhöhung der Grundsteuer wird immer wahrscheinlicher 

  • Der Bundesrat hat die Feststellung neuer Richtwerte für Immobilien beschlossen. Erhöhungen der Grundsteuer erscheinen die logische Folge.
  • Nach jahrelangem Streit haben die Bundesländer die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag einen von Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf, der die Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland vorsieht. Dadurch soll die Steuer mit einem Aufkommen von 13 Milliarden Euro im Jahr auf eine rechtsichere Basis gestellt werden. Die für die Steuerberechnung entscheidenden Daten für die Wertermittlung stammen im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935.
  • Mit der Reform wollen die Länder einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. Denn der für Steuersachen zuständige Bundesfinanzhof hält die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig und hat das oberste Gericht eingeschaltet.
  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wert unbebauter Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen wird, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich der Wert des Gebäudes ermittelt. Bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren soll es bleiben: Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um einen Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt. Die Taxierung aller Grundstücke soll zum 01. Januar 2022 erfolgen.
Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/11/05/immobilien-erhoehung-der-grundsteuer-kommt/
04.11.2016

Die Deutschen stecken Großteil des Vermögens in Immobilien
  • Berlin (dpa/tmn) - Das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland beläuft sich auf etwa 13 Billionen Euro - verteilt auf Immobilien, Geld-, sowie Gebrauchsvermögen. Abzüglich von Kreditschulden bleibt ein Nettovermögen von über elf Billionen Euro, informiert der Bundesverband deutscher Banken.
  • Nur eine Billion Euro entfällt auf Gebrauchsvermögen - wie Autos, Computer, Fernseher, Möbel oder Schmuck. Der größte Anteil steckt in Immobilien und Grundstücken - rund 7 Billionen Euro. Mehr als 5 Billionen Euro entfallen auf das Geldvermögen - davon sind knapp 40 Prozent Bankeinlagen und Bargeld, ebenfalls fast 40 Prozent entfallen auf Lebensversicherungen und Ansprüche an Pensionskassen. In Aktien sind bislang nur etwa 6 Prozent investieren.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/finanzen-die-deutschen-stecken-grossteil-des-vermoegens-in-immobilien-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160930-99-650137
03.11.2016

Energiepreise: Gas wird günstiger - Heizöl wird teurer 
  • München (dpa/tmn) - Heizen mit Gas wird günstiger: Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 haben 123 Gasgrundversorger im Oktober ihre Preise gesenkt oder Senkungen bis spätestens 1. Januar angekündigt. Im Durchschnitt zahlen Verbraucher dadurch 6,8 Prozent weniger.
  • Ein Vergleich lohnt, denn zwischen Grundversorgern und Alternativanbietern gibt es eine große Preisspanne: Für 20 000 Kilowattstunden zahlen Kunden bei Grundversorgern derzeit im günstigsten Fall im Durchschnitt 1224 Euro. Alternativanbieter stellen hierfür 894 Euro in Rechnung.
  • Gegenläufig ist die Entwicklung beim Heizöl: Im September kosteten 3000 Liter Heizöl im Schnitt 1460 Euro. Das sind 21 Prozent mehr als noch im Januar. Diese Entwicklung wird sich Check24 zufolge fortsetzen: Im Oktober wird der Monatsmittelwert voraussichtlich die 1500-Euro-Marke überschreiten. Wer Heizöl braucht, sollte daher jetzt seinen Tank auffüllen. Mittelfristig tendieren die Preise nach oben.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-energiepreise-gas-wird-guenstiger---heizoel-wird-teurer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-161031-99-03790
01.11.2016

10.000 Häuser, die keiner will
  • Der Staat ist mittlerweile der größte Erbe von Wohnhäusern in Deutschland. Rund 10.000 Wohnhäuser und private Liegenschaften sind den Bundesländer auf dem Wege der Erbschaft mittlerweile zugefallen. Mehr als drei Viertel davon befinden sich im Besitz des Freistaats Bayern. Nach Angaben des Finanzministeriums sind es derzeit 7251 Wohnhäuser, mehr als die Hälfte davon im Alleineigentum.
  • Erbschaften fallen an den Staat, wenn die Erben entweder ihr Erbe ausschlagen oder keine Erben zu ermitteln sind. Der Verkauf dieser Fiskalerbschaften bringt den Länderhaushalten in der Regel zwar geringfügige Einnahmen. Doch rechte Freude will nicht aufkommen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/ungebetene-erbschaften-10-000-haeuser-die-keiner-will-14505717.html
31.10.2016

Baukindergeld
  • In der Union wird die Einführung eines neuen "Baukindergelds" und anderer Instrumente erwogen, um jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Vorstellbar sei, in solches "Baukindergeld als zusätzliche Jahreszahlung für Familien" einzuführen, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Bild"-Zeitung (Montag). "Außerdem könnte man daran denken, Immobilien des Bundes vorzugsweise für familienorientierte Bauvorhaben zu vergeben. Die Finanzierung solcher Projekte könnte erleichtert werden."
Quelle: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Fuer-Wohneigentum-Kauder-regt-neues-Baukindergeld-fuer-junge-Familien-an-5159714
Share by: