Mit der Scheidung steht immer öfter auch das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zur Disposition. Ca. 20 bis 30 Prozent der Verkäufer einer selbstgenutzten Immobilie (Haus oder Wohnung) geben an, dass die Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner der Anlass für den Verkauf der Immobilie sei. Aufgrund fehlender Kommunikation zwischen den ehemaligen Partnern können zwischen Trennung und tatsächlichem Verkauf der Immobilie manchmal Jahre vergehen, je nachdem wie konstruktiv die Gespräche über den Vermögensausgleich verlaufen.
Die mangelnde bzw. durch Misstrauen geprägte Kommunikation unter den Partnern erschwert den Vermögensausgleich oftmals erheblich. Ein Partner lässt den Wert der Immobilie ermitteln, ohne dass der andere einbezogen wird. Dabei ist die gemeinsame Beauftragung eines Gutachters extrem wichtig, weil sonst das Bewertungsergebnis als parteiisch (Parteigutachten) eingestuft werden könnte und am Ende ein vom Gericht bestellter Gutachter erneut tätig werden muss.
Bei der Scheidung erfolgt im gesetzlichen Normalfall der Zugewinngemeinschaft hinsichtlich des Vermögens ein Kassensturz bei beiden Ehegatten. Verglichen wird das Vermögen vor der Eheschließung mit dem zum Zeitpunkt der Scheidung.
- Bringt ein Ehepartner eine Immobilie oder Teile einer Immobilie in die Ehe ein, erfolgt die Bewertung der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen)
und zum Zeitpunkt der Ehescheidung (Endvermögen).
- Die Ermittlung des Zugewinns ist für viele Parteien problematisch. Häufig hilft hier im Streitfall nur ein Sachverständigengutachten.
Können geschiedene Miteigentümer sich nicht darüber einigen, bleibt als Option stets die Teilungsversteigerung
der gemeinsamen Immobilie. Diese kann jeder Miteigentümer grundsätzlich jederzeit beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Teilungsversteigerungen sind jedoch wirtschaftlich riskant.